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Solarien in Wellnesshotels

Gute Wellnesshotels haben den Anspruch, Ihren Gästen ein umfangreiches Programm an Entspannungsmöglichkeiten anzubieten. Neben Massagen, Saunen und Kosmetikanwendungen sind für die Wintermonate auch Solarien von Bedeutung. In der dunklen Jahreszeit ist Licht ein wichtiger Faktor für das Wohlbefinden.
Mit hauseigenen Sonnenbänken kommen Wellnesshotels dem gesteigerten Bedarf nach künstlichem Sonnenlicht nach. Neben dem äußerlichen Faktor der gebräunten Haut können sich diese Anwendungen auch positiv auf die individuelle Stimmung auswirken.
Wie bei normalen Sonnenstudios sollte man auch als Gast eines Wellnesshotels bestimmte Dinge beachten, bevor man die Sonnenbänke nutzt.

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Wichtige Anhaltspunkte für die Qualität

Schon der erste Eindruck kann viel über die Qualität verraten. Sauberkeit, eine ansprechende Umgebung und freundliches Personal sollten selbstverständlich sein – wie überall im Wellnessbereich.  Für das Ambiente gibt es von verschiedenen Solarien-Herstellern inzwischen Sonnenbänke, die ausdrucksstarke Farben und Formen verwenden. Eingesetzt werden können zudem Farbeffekte sowie Raumdüfte, welche zur Entspannung beitragen (hier weitere Informationen). Die Geräte lassen sich auf diese Weise dem ganzen Wellnessbereich anpassen.  

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die fachliche Kompetenz des Personals. Nach einer Gesetzesänderung („UV-Schutzverordnung“) sind Betreiber von Sonnenstudios seit 2012 gesetzlich verpflichtet, ihr Personal zu schulen. Mindestens eine geschulte Fachkraft muss ständig vor Ort sein.  Diese sollte Fragen zu den Themen Hauttyp, Besonnungsdauer und Kontraindikationen (Hautkrankheiten usw.) beantworten können. Eine Beratung zu diesen Themen ist auch bei Solarien in Wellnesshotels sinnvoll. Ein bloßes Übergeben von Informationsschriften durch das Personal ist nicht ausreichend.
Drittes und vielleicht wichtigstes Kriterium ist die Qualität der Geräte selbst. Im Wellnessbereich verwendet werden sollten nur moderne Geräte, welche neuesten Ansprüchen genügen. Bei Geräten, bei denen ein Alter von mehr als 5 Jahren vermutet werden kann, sollte man sich als Gast beim Personal informieren, ob die Begrenzung der Strahlungsstärke durch die „UV-Schutzverordnung“ eingehalten wird. So steht einem entspannten Wellnesstag nichts mehr im Wege.

 

 

 

 

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